Dabei haben wir gemeinsam Bedarfe und Wünsche an die interkulturelle Öffnung und den Weg dorthin exploriert. Unser Ziel war die Vernetzung aller am Prozess beteiligten Ebenen in den Krankenhäusern, in Politik und Verwaltung. Wir fokussierten uns dabei auf die Information, Stärkung und Motivation von Akteur*innen diverser Status- und Berufsgruppen.
Zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 haben wir 112 explorative Expert*innen-Gespräche zum Status quo, Hürden und deren Wünsche bzgl. einer „interkulturellen Öffnung“ mit Mitarbeitenden unterschiedlicher Status- und Berufsebenen von Vivantes- und Charité-Kliniken durchgeführt. Es wurden folgende Hürden hinsichtlich der interkulturellen Öffnung identifiziert: die Rolle ökonomischer Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung, der Umgang mit Sprachbarrieren sowie das Thema der Kulturalisierung und Rassismus.
Eine wissenschaftliche Publikation, die auf Grundlage der Datenerhebung und -auswertung verfasst wurde, kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-022-03615-x.
Im Juni 2021 haben wir eine zweitägige digitale Konferenz (22./23.06.2021) zur Interkulturellen Öffnung in Krankenhäusern in Deutschland: „Erstes bundesweites TransVer – neXus Forum. Interkulturelle Öffnung im Gesundheitswesen X.0 – von Widerständen & Neuanfängen“ durchgeführt.
Anschließend lag der Hauptfokus von TransVer neXus auf dem dabei beschlossenen Positionspapier zur Aufnahme von Sprachmittlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen.
Hierfür es wurde eine bundesweite Allianz zur Einbringung des Positionspapiers mit dem Ziel der Einführung von klaren Finanzierungs- und Organisationsstrukturen von Sprachmittlung im Gesundheitswesen gegründet. Das breite Initiator*innen-Bündnis bestand u. a. aus klinischen Vertreter*innen wie der Charité oder Vivantes sowie zahlreichen Patient*innen- und Dolmetsch-Organisationen
Das Positionspapier wurde Anfang Dezember 2022 an verantwortliche Bundes- und Landespolitiker*innen herangetragen.
Positionspapier Sprachmittlung
Initiiert durch das TransVer neXus Forum „Interkulturelle Öffnung im Gesundheitswesen X.0 – von Widerständen und Neuanfängen – Digitales Forum am 22. & 23. Juni 2021“ hat sich im Sommer 2021 ein „Bundesweites Bündnis für Sprachmittlung im Gesundheitswesen“ zusammengeschlossen, das sich für die Aufnahme von Sprachmittlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bzw. ins SGB V einsetzt.
30 Organisationen haben in diesem Rahmen ein Positionspapier erstellt, in dem die politisch Verantwortlichen – u.a. das Bundesministerium für Gesundheit und die fachpolitischen Sprecher*innen der Regierungsparteien – dazu aufgerufen werden, dies nun schnellstmöglich rechtlich zu verankern. Die aktuelle Ampel-Koalition erklärte in ihrem Koalitionsvertrag aus November 2021, dass „Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen […] im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V“ (21, S. 84) wird. Dies entspricht einer zentralen Forderung verschiedener Fachverbände und Gremien aus den letzten Jahren.
Das Positionspapier wurde von um die 130 bundesweiten Institutionen/ Verbänden sowie zahleichen Personen mitgezeichnet.
Das Positionspapier schlägt konkrete Schritte zur Umsetzung der Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag und damit zum Abbau von strukturellem Rassismus und Diskriminierung vor.
Das Positionspapier in Kurz- sowie Langversion finden Sie hier.
Pressmitteilung „Sprachmittlung im Gesundheitswesen“
Das Bündnis für Sprachmittlung im Gesundheitswesen ist heute ein offener bundesweiter Zusammenschluss von Akteur:innen im Gesundheitsbereich, die sich weiterhin gemeinsam für die Aufnahme von Sprachmittlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bzw. ins SGB V einsetzen.
Einige Vertreter*innen befinden sich in regelmäßigem Austausch. Neue Organisationen und Verbände sowie Expert*innen sind dazugekommen, andere sind nicht mehr aktiv.
Am 03.09.2024 wurde eine von unterschiedlichen Akteur*innen des Sprachmittlungsbündnis ausgehende Pressemitteilung „Sprachmittlung im Gesundheitswesen: Gesetzentwurf muss die Qualität für Sprachmittlung im Blick haben und darf diese nicht gefährden“
an Presse und politisch Verantwortliche gesendet.
Die Pressemitteilung (Pressemitteilung Bündnis Sprachmittlung im Gesundheitswesen) darf gern an Ihnen bekannte Pressevertreter*innen weitergereicht werden
ZENTRALE ECKPUNKTE DER AUSGESTALTUNG: der Verankerung von Sprachmittlung im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen
Im Vorfeld einer Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz und der damit verbundenen Verankerung von Sprachmittlung im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bzw. im SGB V am 13.11.2025 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Bundesweite Bündnis für Sprachmittlung konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung an verantwortliche Bundespolitiker*innen verschickt.
Es handelt sich um eine Auflistung der zentralsten Punkte, die aus unserer Fachexpertise Teil des Gesetzesvorhabens werden müssen.
Diese Auflistung ist das Ergebnis einer mehrmonatigen, fachlichen Auseinandersetzung der Bündnismitglieder mit notwendigen Rahmenbedingungen für Sprachmittlung und greift auch Inputs aus dem diesjährigen Kongress „Armut und Gesundheit“ auf.
Das Bündnis für Sprachmittlung im Gesundheitswesen ist ein offener bundesweiter Zusammenschluss von Akteuren im Gesundheitsbereich, die sich gemeinsam für die Aufnahme von Sprachmittlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bzw. ins SGB V einsetzen.
Die Auflistung finden Sie hier: Eckpunkte der Ausgestaltung einer Verankerung von Sprachmittlung im Leistungskatalog der GKV Stand November 2024
Reaktion auf den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug auf das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vom 12.11.2024
Im Rahmen der Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz und der damit verbundenen Verankerung von Sprachmittlung im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bzw. im SGB V am 13.11.2025 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde von den Fraktionen der SPD und BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag eingereicht:
Änderungsantrag 13 der Fraktionen der SPD und BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune BT-Drucksache 20/11853 (Dieser findet sich auf Seite 23 des Dokumentes)
Das Bundesweite Bündnis für Sprachmittlung unterstreicht die Bedeutung des vorliegenden Änderungsantrags zur Regelung der Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Es handelt sich um einen wichtigen und längst überfälligen Schritt, der das Potenzial hat, Barrieren im Gesundheitssystem für Menschen mit begrenzten Deutschkenntnissen nachhaltig abzubauen.
Gleichzeitig hat das Bündnis Mitglieder des Gesundheitsausschusses jedoch auf wesentliche Punkte ( Bundesweites Sprachmittlungsbündnis_Notwendige Nachbesserungen bzgl. Änderungsantrag 12.11.2025 )hingewiesen, die in der aktuellen Fassung des Änderungsantrags noch Nachbesserung erfordern, um eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Umsetzung zu gewährleisten.