RECHTLICHE BETREUUNG
Was ist damit gemeint und verbirgt sich dahinter?
Wie wird Rechtliche Betreuung beantragt? Was heisst das eigentlich? Für wen ist sie sinnvoll? Aus
unterschiedlichsten Gründen können erwachsene Menschen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr in
vollem Umfang selbst erledigen. Was dann passiert und wer sich um deren Angelegenheiten kümmert, sofern
nicht privat durch sog. Vorsorgevollmachten für solche Fälle vorgesorgt wurde, ergibt sich aus dem Gesetz. Es wird eine „gesetzliche/rechtliche Betreuung“ eingerichtet. Ziel dieser Ringfortbildung ist es, ein Verständnis von der Bedeutung von Rechtlicher Betreuung zu vermitteln und zu klären, für wen sie wann in Frage kommt und für wen andere Möglichkeiten der psychosozialen Versorgung passender sind.