Wir weisen auf die bevorstehenden Kürzungen im Bereich der Bundesintegrationskurse (IKs) hin, die zum 1. Mai 2025 in Kraft treten werden, durch die die meisten Spezial-IKs abgeschafft (keine Jugend-, Eltern- und Frauenintegrationskurse mehr) werden.
Für diese IKs ist die Anmeldung noch bis April möglich.
Ein Überblick über die Änderungen ab 1.5.25:
1 – (Fast) keine Spezial-IKs mehr: keine Jugend-, Eltern- und Frauenintegrationskurse. Für alle Kursangebot über 600 UE, dann Prüfung.
Einzige Ausnahmen: Spezialkurse mit 900 UE
– für TN, die Alphabetisierung (generell oder in lateinischer Schrift) benötigen
– für „gering Literalisierte“ (dieses Kursformat ist neu, gibt es noch nicht)
– Spezialkurse für Blinde/Gehörlose.
2 – Abschaffung der Wiederholungsstunden (bis zu 300 UE), wenn Personen die B1 Prüfung nicht bestanden haben.
Einzige Ausnahme: TN aus Alpha-Kursen oder Kursen für „gering Literalisierte“.
3 – Stark reduziertes Angebot an Berufssprachkursen (BSK) bis zum Ende der vorläufigen Haushaltsführung (Herbst)
– nur noch mit Ziel B2, also keine A2/B1/C1/C2-Kurse.
– oder zur Anerkennung in reglementierten Berufen
– oder als Azubi-BSK (ggf. ab 2. Quartal auch als Job-BSK; für das 1. Quartal sind für Berlin keine Job-BSK vorgesehen)
Mehrere Informationen können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen:
2025-01-30-PM-integrationskurse-vorerst-gesichert-zukunft-bleibt-unklar